Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Benutzung der SB-Anlagen (SB-Sauger, SB Waschboxen sowie SB-Automaten) erfolgt unter Zugrundelegung und Anerkennung der nachfolgenden Bedingungen. (s. auch Wasch-Anleitung/-Hinweise)

1.Die Benutzungs-, Bedienungs- oder Einfahrtshinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder Personals sind zu beachten.

2. Ein Mindestabstand des Hochdruckstrahls der SB-Waschboxen von 30cm ist zum Fahrzeug einzuhalten und die Lanze ständig in Bewegung zu halten. Mit der Lanze nicht zu lange an einer Stelle verweilen um Schäden (insbesondere auf Reifen und Lack) zu vermeiden:

3. Für Lackschäden, welche durch unsachgemäßen Gebrauch von Wasch- und Trocknungsmittel eintritt, wird keine Haftung übernommen.

4. Der Benutzer sollte sich vor Ingebrauchnahme der bereitgestellten SB-Anlagen (SB-Sauger, SB-Waschboxen sowie SB-Automaten) von dem ordnungsgemäßen Zustand der Sauberkeit und der Festigkeit der Sachen/Anlagenteile Überzeugen und erst danach mit dem Gebrauch beginnen. Stellt der Benutzer Mängel fest, so hat er unverzüglich den Betreiber/ Personal darüber zu informieren. Diese Informationspflicht trifft ihn auch dann, wenn während oder nach der durchgeführten Wäsche eine Beschädigung an der Anlage oder Anlagenteile auftritt.

5. Ist vor der Wäsche erkennbar, dass durch die Durchführung der Wäsche das Fahrzeug oder die Anlage beschädigt werden kann, so hat die Wäsche zu unterbleiben und der Betreiber/Personal ist zu informieren. Tritt während der Wäsche ein Fehler der Anlage auf oder wird erkennbar, dass durch die Fortführung der Wäsche das Fahrzeug oder die Anlage beschädigt werden kann, so ist die Wäsche sofort zu unterbrechen und der Betreiber/Personal ist über diesen Zustand zu informieren.

6. Die SB-Anlagen dürfen nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch, also zur Außenreinigung von PKW, Kleinbusse, Transporter, Kastenwägen, Wohnmobile, Kombis und Krafträder bis 3,5t (Fahrzeugoberwäsche) benutzt werden. Die Reinigung anderer Fahrzeuge (insbesondere Baustellen- und Landwirtschaftliche-Fahrzeuge) und Gegenstände ist nicht gestattet. Verschmutzung der Anlage mit Unrat auf Ladeflächen und in Anhänger ist nicht gestattet. Der Waschplatz ist im Sinne der nächsten Kunden sauber zu verlassen.

7.Öl-, Bremsflüssigkeits- und Getriebeölwechsel, sowie Reparatur- und Wartungsarbeiten an Fahrzeugen jeglicher Art sind ausdrücklich untersagt.

8. Die SB-Lanzen und Staubsaugerdüsen dürfen nicht gegen Menschen oder Tiere gerichtet werden.

9. In den SB-Boxen ist die Außenreinigung von Fahrzeugen mit max. Höhe von 2,80m gestattet und beim Freiwaschplatz bis max. Höhe von 4,10m Achtung! Die Reinigung von Motoren ist behördlich verboten. Die Reinigung von Fahrrädern und Motorrädern sind mit Äußerster Sorgfalt und nach Angaben des Herstellers durchzuführen! Insbesondere sensible Teile Können beschädigt werden! Ein angemessener Sicherheitsabstand ist bei der Reinigung einzuhalten! Achten Sie darauf, dass Sie einen ausreichenden Abstand halten, so dass weder Teile beschädigt noch Ihre Kleidung durch Spritzer verunreinigt werden kann! Vermeiden Sie während des Waschvorganges, dass das Reinigungsmittel am Fahrzeug eintrocknet. Die Reinigung von Fahrrädern und Transportern erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr! Eine Haftung des Betreibers besteht nur dann, wenn ihn oder die Mitarbeiter/innen eine grobe Fahrlässigkeit oder Verschulden trifft.

10. Der Nutzer hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Betreiber/Personal noch vor Verlassen des Betriebs Grundstückes mitzuteilen; ansonsten entfällt die Haftung des Betreibers, es sei denn, dass Betreiber/Personal hat den Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht.

11. Aus abwasserrechtlichen Gründen dürfen mitgebrachte Reinigungsmittel-Chemie nicht verwendet werden!

12. Vorsicht beim Saugen: Aufgrund der Saugkraft der Sauger kann es möglich sein, dass lose im Fahrzeug liegende Teile bzw. Gegenstände aufgesaugt werden können. Für aufgesaugte Teile oder Sachen haftet der Anlagebetreiber nicht. Ein Öffnen der Staubsauger und Durchsuchen der Staubsaugerinhalte kann nicht vorgenommen werden. Vor dem Beginn des Saugens ist deshalb darauf zu achten, dass keine Sachen eingesaugt werden können, an deren Erhalt der Kunde Interesse hat.

13. Es darf nur Schmutz in normalen Verhältnissen gesaugt werden. Keinesfalls Materialien, die den Sauger beschädigen wir z.B. Baustaub oder Flüssigkeiten.

14. Abladen/Abstellen von Müll jeglicher Art ist verboten und wird unverzüglich zur Anzeige gebracht. Das Betreten/Befahren des Grundstücks zum Zwecke des Müll Abladens ist verboten.

15. In den Münze-Automaten sind nur unsere Wertmünzen bzw. Euro Münzen zu 50 Eurocent, 1,- und 2,- Euro zu verwenden. Die Wertmünzen können an unserem Münzwechsler erworben werden. Der Einwurf von Fremdmünzen jeglicher Art ist strengstens verboten und wird mit einer Anzeige geahndet. Keine Rest- Geld/Wertmünzen-Rückgabe an allen Münzautomaten.

16. Mülleimer sind nur für Restmüll, im Zuge und Mengen der Autoreinigung. Kein Sondermüll!

17. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körper oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf einer groben Fahrlässigkeit oder der Vorsatz des Betreibers oder seiner Erfüllungsgehilfen.

18. Die Anlage ist mit einer Alarmanlage gesichert und wird über Kameras Überwacht.

19. Achtung! Im Ein-/Ausfahrtsbereich der Waschplätze kann es im Winter und bei tiefen Temperaturen zu Glatteisbildung kommen. Die Waschplätze selbst werden durch eine Fußbodenheizung eisfrei gehalten.

20. Die ausgewiesene Fahrtrichtung ist einzuhalten.

21. Zuwiderhandeln der AGB wird unverzüglich zur Anzeige gebracht, mit Vorbehalt einer Besitzstörungsklage.

22. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

23. Auf dem Betriebsgelände gilt die StVO. Das Befahren der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.

24. Der Aufenthalt am Gelände ist nur während der Öffnungszeiten und während der Waschdauer der Fahrzeuge gestattet. Parken am Gelände ist verboten. Zuwiderhandeln wird angezeigt und Fahrzeuge werden kostenpflichtig entfernt oder mit Wegfahrsperre gesichert. Für das Entfernen der Wegfahrsperre werden Abstellgebühren i.d.H.v. 35,- Euro p. Tag verrechnet.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner